Welche Lebensmittel gelten als gentechnisch verändert?
Die EU-Verordnung legt erst einmal fest, welche Nahrungsmittel und Stoffe überhaupt unter das Gentechnikgesetz fallen. Dazu zählen in erster Linie Lebensmittel, Aromen und Zusatzstoffe, die selbst gentechnisch verändert sind. Man spricht in diesem Fall von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).Darüber hinaus bezieht sich das Gesetz auch auf Lebensmittel oder Stoffe, die aus diesen gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden (selbst wenn der betreffende gentechnisch veränderte Stoff im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist) oder diese enthalten. Das kann zum Beispiel Tomatenketchup, Zucker oder Sojaöl betreffen.
Schließlich gelten auch solche Stoffe als GVO, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, sofern diese im Endprodukt verbleiben. Gentechnisch veränderte Futtermittel fallen ebenfalls unter die Verordnung und werden im Prinzip wie Lebensmittel behandelt.
Doch das deutsche Gesetzeswerk ist kompliziert – und das besonders, wenn es um die Gentechnik geht. Deshalb gesellen sich zu den Bestimmungen noch eine ganze Menge Ausnahmen, die nicht unter die Verordnung fallen. Zu diesen Ausnahmen zählen zum Beispiel Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden – denn Milch, Eier und Fleisch stammen nicht aus gentechnisch veränderten Organismen, sondern wurden nur mithilfe von GVOs produziert. Auch technische Hilfsstoffe wie Enzyme werden nicht vom Gesetz erfasst.
Lebensmittel und Zusatzstoffe, die "zufällige und technisch unvermeidbare" GVO-Beimischungen unterhalb der 0,9 Prozent Marke enthalten, unterliegen nicht den strengen Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften. GVO-Beimischungen, die bereits in der EU zugelassen wurden, sind ebenfalls ausgenommen.
Zulassung und Kennzeichnung der GVOs
Die Lebensmittel, die als gentechnisch veränderte Organismen gelten, dürfen nur mit einer Zulassung der EU-Kommission auf den Markt kommen und müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Bevor die Kommission diese Zulassung erteilt, wird die Sicherheit des betreffenden Nahrungs- oder Futtermittels von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich überprüft und bewertet.Dabei untersuchen Experten beispielsweise, ob sich die Genprodukte negativ auf Mensch, Tier oder Umwelt auswirken oder ob sie gegenüber den herkömmlichen Produkten zu Ernährungsmängeln führen. Eine Zulassung ist immer auf zehn Jahre begrenzt und kann nicht verlängert werden.
Die Kennzeichnung der Lebensmittel wird in Zukunft strenger gehandhabt: Nach der neuen Verordnung sind alle Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden - selbst wenn diese im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind - kennzeichnungspflichtig.
Wichtig bei der Gesetzgebung ist auch die Transparenz für den Verbraucher: Dieser soll von nun an die Möglichkeit haben, Dokumente, die für die Zulassung erforderlich sind, einzusehen. Zudem kann sich jeder in einem öffentlichen Register über die zugelassenen Lebensmittel informieren.
Für die Überprüfung der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist in Deutschland die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständig: Bei Verstößen sind Geldstrafen bis zu 50.000 Euro möglich.