Bei der unübersichtlichen Produktvielfalt im Supermarkt fällt die richtige Wahl jedoch auch den motiviertesten Lohas (Anhänger des "lifestyle of health and sustainability", sie streben einen gesunden und für die Umwelt und kommende Generationen wirtschaftlich nachhaltigen Lebensstil an) schwer. Einerseits gibt es verschiedene ökologisch arbeitende Hersteller, die jeweils unterschiedliche Standards haben, und daneben gibt es unterschiedlichste Produkte, die eigentlich aus konventioneller Produktion stammen. Manche konventionelle Hersteller versuchen den grünen Boom für sich zu nutzen, indem sie mit irreführenden Begriffen wie "aus kontrolliertem Anbau" oder "natürlich" werben, die nicht geschützt sind und deshalb nicht die Einhaltung bestimmter Kriterien garantieren.
Wegen der Flut an Labels und Zusatzbezeichnungen hat so manch gut gemeinter Einkauf schon mit einem frustrierten: "Ach, ich hab' doch sowieso keine Ahnung, welchen Infos und Werbeaussagen ich nun trauen soll!" und dem Griff zum konventionellen Produkt geendet. Selbst ein engagierter Verbraucher, der die Umwelt gerne schützen würde, greift so unbewusst doch zum nach Raubbaukriterien angebauten Genmais.
Viele Produkte tragen neben dem staatlichen Bio-Siegel eine seltsame Ziffernfolge wie DE-001-004: DE steht für Deutschland. Diese ersten beiden Buchstaben sind immer ein Länderkürzel, an dem man erkennt, in welchem Staat die entsprechende Produktkontrolle durchgeführt wurde. IT steht zum Beispiel für Italien. Die dreistellige Zahl oder (außerhalb Deutschlands) die Buchstaben dahinter stehen für eine bestimmte Ökokontrollstelle. So kann genau zurückverfolgt werden, welches Unternehmen die Kontrolle durchgeführt hat.
Was sind Ökokontrollstellen?
In Deutschland und Europa gibt es zahlreiche Ökokontrollstellen (in Deutschland über 20). Ihre Aufgabe ist, wie der Name schon sagt, die Kontrolle. Sie überwachen die Einhaltung der Vorgaben der EG-Öko-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91. Die in dieser Verordnung festgeschrieben Regeln zur Produktion von ökologischen Lebensmitteln müssen von allen Herstellern eingehalten werden, die ihre Produkte mit dem sechseckigen grünen deutschen Bio-Siegel auszeichnen wollen. Die Kontrollstellen sind in Deutschland private Betriebe, die jedoch vom Staat zugelassen werden müssen. 15 Überwachungsbehörden wachen über das Zulassungsverfahren und überprüfen die Kontrollstellen sowie deren Arbeit ständig. Dieses Auswahl- und Kontrollverfahren ist ebenfalls in der EG-Öko-Verordnung sowie im Öko-Landbaugesetz geregelt. Die Ökokontrollstellen prüfen nach einem bestimmten Verfahren, ob die Regelungen der EG-Öko-Verordnung bei der Herstellung sowie der Verarbeitung von Lebensmitteln auch eingehalten wurden.Die jeweilige Ökokontrollstelle schließt mit dem Betrieb einen sogenannten Kontrollvertrag, in welchem sich der jeweilige Lebensmittelproduzent dazu verpflichtet, die in der EG-Öko-Verordnung festgesetzten Kriterien zur Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln einzuhalten. Die Arbeit der Ökokontrollstelle wird dabei von dem zu prüfenden Unternehmen bezahlt. Außerdem stimmen die Betriebe im Rahmen dieser Verträge auch der regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben durch die jeweilige Ökokontrollstelle zu. Die Kontrollen finden mindestens einmal im Jahr mit Ankündigung und bei Bedarf noch zu zusätzlichen Terminen ohne Vorankündigung statt.
Welche Voraussetzungen müssen die Betriebe erfüllen?
Die Unternehmen müssen zunächst Auskunft über alle Produktionsstätten, Produktionsmittel und Ausgangsprodukte geben. Nach der EG-Verordnung muss nämlich sichergestellt sein, dass der Weg bis zum letzten Hersteller in der Produktionskette zurückverfolgt werden kann.Die mit "Bio" zertifizierten Lebensmittel müssen zu 95 Prozent aus biologischer Herstellung stammen. Ökologischer Landbau bedeutet für die Produzenten den Verzicht auf den Einsatz künstlicher Wachstumsmittel, synthetischer Dünger, chemischer Pestizide, Gentechnik oder der Bestrahlung von Lebensmitteln. Die restlichen fünf Prozent können konventionell produziert sein, müssen jedoch zu den in Anhang VI C zur Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 bezeichneten Produkten zählen. Das Zertifikat ist jeweils für ein Jahr gültig. Die Kontrolle kostet die Unternehmen zwischen 300 und 900 Euro.