Seitdem das Umweltbewusstsein sich, losgetreten auch durch spektakuläre Aktionen der Organisation Greenpeace, in den 90er-Jahren erstmals einen Weg in die breite Öffentlichkeit gebahnt hat, wird das Thema Müll zunehmend wichtiger. Angesichts turmhoher Müllberge ist das Thema Entsorgung Inhalt einer weltweiten, teils erbittert geführten Debatte. Die alles umspannende Frage lautet: Wohin mit dem stinkenden Zeug? Gleich vielen anderen genialen Einfällen ist der beste Lösungsansatz auch der naheliegendste: Es gilt, am besten am Anfang zu beginnen und gar nicht erst soviel Müll zu produzieren und weggeworfene Dinge erneut zu benutzen, wo es nur geht. Dazu muss natürlich verwertbarer vom unbrauchbaren Müll separiert werden. Den ordnungsliebenden Deutschen (dieses Vorurteil trifft man immer wieder an) gefiel die Idee ausnehmend gut. Die Mülltrennung ging den meisten Menschen hierzulande innerhalb kürzester Zeit in Fleisch und Blut über. Zwischenzeitlich ist sie bei manchen Mitbürgern gar zu einer Art Volkssport avanciert.
Was das alles mit dem "Grünen Punkt" zu tun haben soll? Nur Geduld, Sie werden es erfahren. Der "Grüne Punkt" ist ein Markenzeichen der Firma "Duales System Deutschland GmbH." Gemäß Paragraf 6 Absatz 1 und 2 der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen dazu verpflichtet, gebrauchte restentleerte Verpackungen des Endverbrauchers unentgeltlich zurückzunehmen. Mit dem "Grünen Punkt" werden solche Verpackungen in insgesamt 24 europäischen Ländern versehen. Der "Grüne Punkt" soll nämlich nur solche Verpackungen kennzeichnen, die wiederverwertet werden können.
Die Wiederverwertung der Verpackungen richtet sich nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie der Verpackungsverordnung. Die Duales System Deutschland GmbH übernimmt gegen eine Lizenzgebühr die Abwicklung dieses Prozesses. Sie wurde gegründet, um den praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorgaben der Verpackungsverordnung zu begegnen. Diese Lizenzgebühren werden einerseits von den Verpackungshändlern durch eine Lizenzabgabe an das Duale System, andererseits von den Bundesbürgern durch kommunale Abfallgebühren finanziert. Das Unternehmen entsorgt und recycelt die Verpackungen dann im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung für den weiteren Gebrauch. Deswegen sollen sie getrennt von dem restlichen Müll in den bekannten gelben Tonnen oder Säcken, Altglascontainern oder Altpapiertonnen gesammelt werden. Soweit, so schön, wenn das Duale System funktionieren würde ...
Bereits kurze Zeit nach Einführung des Dualen Systems legte sich ein Schatten über die Recyclingpläne. Das Duale System brachte nicht immer den erwünschten Effekt: Große Mengen des mühsam zur Wiederverwertung getrennten Kunststoffmülls landeten nicht in einer Aufbereitungs– sondern in der Müllverbrennungsanlage. Darüber hinaus fand sich mancher Müllsack auch auf Mülldeponien im Ausland wieder. Teilweise lag das daran, dass es in der Bundesrepublik nicht genügend Wiederaufbereitungsanlagen gab, andererseits ist die Wiederaufbereitung mancher Materialien wie Kunststoff sehr energieaufwendig und deswegen unter wirtschaftlichen ebenso wie unter ökologischen Gesichtspunkten schwer tragbar.
In der Zwischenzeit, also seit Einführung des Dualen Systems 1990, wurden die Kunststoffaufbereitungsanlagen jedoch immer weiter ausgebaut, so dass heute 93 Prozent des Kunststoffmülls in Deutschland wieder aufbereitet werden. Auch der Gesetzgeber schläft nicht: Mit der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen 5. Novelle der Verpackungsverordnung werden nunmehr die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen dazu verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. Sie müssen der Industrie- und Handelskammer jedes Jahr eine verbindliche Erklärung darüber abgeben, wie viele Verpackungen sie in den Verkehr gebracht haben und welche Menge davon im Sinne eines dualen Systems lizenziert worden sind.
Mittels des Dualen Systems werden von den etwa sieben Millionen Tonnen jährlich verkauften Verkaufsverpackungen ungefähr fünf Millionen Tonnen recycelt.
Der Vorteil des "Grünen Punktes" ist, dass an diesem Zeichen für jeden leicht erkennbar wird, welche Dinge in die Gelbe Tonne geworfen werden können und sollen. Dazu gehören zum Beispiel Shampooflaschen, Kronkorken, Joghurtbecher, Saft- und Milchkartons, Alufolie, Metalldosen sowie Zahnpastatuben.
Doch damit ist es dank der Novelle der Verpackungsverordnung ab diesem Jahr allerdings vorbei. Die Hersteller sind nicht mehr zur Kennzeichnung der Produkte verpflichtet. Hintergrund ist, dass es neben der Firma Duales System Deutschland GmbH mittlerweile auch acht weitere Firmen gibt, die Müll nach dem Dualen System entsorgen. Um ihre Produkte gesetzeskonform zu kennzeichnen, waren sie in der Vergangenheit häufig dazu gezwungen, einen Teil der Versorgungsleistungen dort zu beauftragen, um deren Markenzeichen, den "Grünen Punkt", nutzen zu können, damit das Verpackungslayout nicht kostspielig geändert werden musste. Dies ist jetzt nicht mehr notwendig und schafft gerechtere Bedingungen im Wettbewerb der Entsorgungsunternehmen.
Kritisch ist zu sehen, dass ein Großteil des Kunststoffmülls nicht für ein neues Produkt wiederverwertet wird, sondern nur thermisch genutzt wird. Das bedeutet im Klartext: Der Kunststoff wird schlicht verbrannt, um die dabei freigesetzte Wärmeenergie zu nutzen. Wie umweltfreundlich das ist, kann man sich denken.