Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin
Das staatliche Bio-Siegel weist Verbraucher seit September 2001 auf den ersten Blick darauf hin, dass die zugehörigen Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Das deutsche Bundesministerium beschreibt das Bio-Siegel als Mittel zur Orientierung bei Bio- beziehungsweise Öko-Produkten: "Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen: ‚Wo 'Bio' drauf steht, ist auch 'Bio' drin’, heißt die staatliche Garantie.Das Bio-Siegel ist markenrechtlich geschützt. Zudem ist es durch das Öko-Kennzeichengesetz sowie die Öko-Kennzeichenverordnung gesichert. Mit dem staatlichen Siegel dürfen unverarbeitete und für den menschlichen Verzehr bestimmte verarbeitete Agrarprodukte markiert werden. Dabei gilt, dass landwirtschaftliche Zutaten verarbeiteter Agrarerzeugnisse zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau stammen müssen. Die übrigen Zutaten, die der Landwirtschaft entspringen, müssen in der EG-Öko-Verordnung aufgelistet sein (Anhang VI Teil C).
Die absolute Verlässlichkeit des staatlichen Bio-Siegels begründet sich in der Tatsache, dass nur Erzeuger und Hersteller, die sich an die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung halten und sich auch den damit verbundenen vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem staatlichen Bio-Siegel kennzeichnen dürfen.
Die EG-Öko-Verordnung
Die EG-Öko-Verordnung ist das Gesetz, das sowohl Ver- als auch Gebote für die Hersteller von Bio-Produkten vorschreibt. Sie gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.Die wichtigsten Verbote sind:
- Die Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln ist verboten.
- Gentechnisch veränderte Organismen sind verboten.
- Auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln ist zu verzichten.
- Auf leicht lösliche, mineralische Dünger ist zu verzichten.
- Die Fruchtfolgen sollen abwechslungsreich und weit sein.
- Die Tierhaltung soll flächengebunden und artgerecht erfolgen.
- Die Tiere sollen mit ökologisch produzierten Futtermitteln - ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern – gefüttert werden. Eine stets aktuelle (fortgeschriebene) Fassung der EG-Öko-Verordnung veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Internet-Seite (siehe Link unten).