Ein Haustier ist nach vielen Jahren oft zu einem Familienmitglied oder einem guten Freund geworden. Um so härter trifft einen der Verlust des geliebten Tieres. Doch bei all dem Schmerz um den toten Kameraden stellt sich für viele jetzt die Frage: Wohin mit dem Tierleichnam?
Bei manchen Tieren kommt der Tod unerwartet – eines Tages liegt der Wellensittich leblos auf dem Boden des Käfigs. Oder die Katze wird bei einem ihrer Streifzüge von einem Auto überfahren. Bei Tieren, die schwer krank oder sehr alt sind, hat der Tierhalter Zeit, sich darauf einzustellen, dass sie nicht mehr lange leben. In jedem Fall kommt allerdings die Frage auf, was mit dem geliebten Haustier passieren soll, nachdem es gestorben ist.
Was passiert mit dem toten Tier?
Verstorbene Tiere, die beim Tierarzt eingeschläfert werden mussten, werden im Regelfall vom Tierarzt an eine Tierkörperbeseitigungsanlage gegeben. Das klingt erst einmal schrecklich, ist aber nichts anderes als eine Verbrennungseinrichtung (Krematorium) für tote Tiere. Da die Verbrennung kostenpflichtig ist, verlangt der Tierarzt von Ihnen in der Regel eine Gebühr.
Bis zum Jahr 2002 durften tote Haustiere unter Beachtung einiger Vorschriften (zum Beispiel den Gewässerschutz betreffend) auch im eigenen Garten vergraben werden. Vor dem Hintergrund der BSE-Krise wurde von der EU eine neue Richtlinie eingeführt, nach der alle Tierkadaver in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden müssen. In Deutschland wurde diese Verordnung mit dem "Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz" (TierNebG) vom 25.10.2004 umgesetzt. Unter diese Gesetzgebung fällt nun auch das Vergraben toter Haustiere.
Sowohl die EU-Verordnung als auch das deutsche TierNebG stellen es den Landesbehörden frei, das Begraben von Haustieren unter Einhaltung bestimmter Vorgaben unter Berücksichtigung des Naturschutzes zuzulassen. Man benötigt heute eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Veterinäramt). Außerdem muss man einige Regeln beachten: Die Beerdigung muss auf dem eigenen Grundstück geschehen, darf nicht direkt an öffentlichen Wegen und nicht innerhalb eines Gewässerschutzgebietes stattfinden.
Ausgenommen von den lokal geltenden Allgemeinverfügungen sind die Körper verstorbener seuchenverdächtiger und seuchenkranker Tiere. Diese müssen an eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gegeben werden.
Alternativen der Bestattung
Wer sein Tier nicht einfach nur beim Tierarzt abgeben und von diesem der Verbrennung zuführen lassen möchte und zudem keine Möglichkeit hat, es auf dem eigenen Grundstück zu beerdigen, kann die Dienste eines Tierkrematoriums in Anspruch nehmen. Alternativ wäre ein Grab auf einem Tierfriedhof oder das Verstreuen der Asche auf einem dafür vorgesehenen Grundstück. Dazu gibt man das verstorbene Tier beim Tierarzt ab und beauftragt einen Anbieter mit der Abholung. Oft arbeiten Tierärzte bereits mit lokalen Anbietern zusammen.
Mit dem Verlust umgehen
Ein Haustier wird nach einigen Jahren oft schlichtweg zu einem Familienmitglied. Es hat seinen Charakter, liebenswerte Eigenschaften und kleine Macken. Der Verlust eines tierischen Freundes trifft viele härter als erwartet.Oft ist die erste Reaktion nach dem Verlust eines Tieres: "Nie wieder ein Tier!" Man möchte die Trauer nicht so schnell wieder erleben. Vielen Menschen hilft allerdings die Vorfreude bei der Suche nach einem neuen Hausgenossen über einen Teil des Schmerzes hinweg. Daher sollte man nach einiger Zeit vielleicht doch einmal überlegen, ob man nicht einem neuen Tier ein Zuhause bieten kann - gerade einem Tier aus dem Tierheim tut man damit ja etwas Gutes. Natürlich gibt es für das verstorbene Tier keinen Ersatz, aber das neue Tier hat sicher seine eigenen liebenswerten Eigenschaften, die es zu entdecken lohnt.
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