Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) stehen bei Kritikern in dem Ruf, gesundheitsschädlich zu sein. Nun gibt das Bundesamt für Strahlenschutz Entwarnung: Energiesparlampen und herkömmliche Glühbirnen sollen sich in mehreren Merkmalen, die für den Strahlenschutz relevant sind, nur graduell unterscheiden.
"Beim direkten Blick in eine Lichtquelle kann das Auge durch den Blaulichtanteil einer Glühlampe sogar deutlich stärker gefährdet werden als durch die entsprechende Emission einer Kompaktleuchtstofflampe", heißt es auf der Internetseite des BfS. Kompaktleuchtstofflampen nutzten darüber hinaus eine Technologie, die der üblicher Leuchtstoffröhren ähnele. Diese seien schon seit langem auf dem Markt.
Ganz generell sei es wichtig, elektromagnetische Strahlungen von Elektrogeräten möglichst gering zu halten. Untersuchungen hätten gezeigt, dass es bei Sparlampen erhebliche Unterschiede in Bezug auf die emittierte Strahlung gebe. Das gelte allerdings auch für andere Lampenarten. Hersteller sollten deshalb eine leicht zu erkennende Kennzeichnung verwenden, die einen vorsorglichen Strahlenschutz erlaubt.
Die Mitteilung des BfS ist von besonderer Relevanz, da seit dem 1. September 2009 herkömmliche Glühlampen in der gesamten EU schrittweise verboten werden sollen – zugunsten energieeffizienterer Lampen. Dazu zählen sowohl Energiesparlampen als auch verschiedene andere Arten von Lampen, die ebenfalls weniger Energie verbrauchen als normale Glühbirnen.