Drei gültige Bio-Logos
Das neue EU-Bio-Siegel schließt den Gebrauch anderer Bio-Logos aber nicht aus: Es können gleichzeitig weiterhin nationale Zeichen wie das sechseckige staatliche Bio-Siegel oder private und regionale Logos verwendet werden, zu denen zum Beispiel die Kennzeichnungen von Anbauverbänden wie Bioland und Demeter gehören. Auf Bio-Produkten werden daher demnächst bis zu drei Öko-Siegel kleben: das neue "Euro-Blatt", das staatliche Bio-Siegel und eventuell das Logo eines regionalen oder privaten Verbandes.Kriterien des neuen EU-Bio-Siegels
Das "Euro-Blatt" garantiert dem Verbraucher wie das staatliche Öko-Siegel auch, dass die Kriterien der EG-Öko-Verordnung eingehalten werden. So müssen Produkte, die mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden, mindestens zu 95 Prozent aus ökologisch produzierten Inhaltsstoffen stammen. Zudem garantiert das Logo, dass das Produkt in einer versiegelten Verpackung direkt vom Verarbeiter oder Erzeuger geliefert wurde.Die Einhaltung der Standards wird einmal im Jahr durch Kontrollstellen überprüft. Ein Code auf dem Produkt in der Nähe des Bio-Siegels gibt dabei an, welche Kontrollstelle die Überprüfung übernommen hat: Er setzt sich zusammen aus einem Länderkürzel wie zum Beispiel DE für Deutschland, drei Buchstaben (in Deutschland sind es die Buchstaben ÖKO) sowie drei Ziffern, die auf die Kontrollstelle hinweisen. Der Verbraucherorganisation Foodwatch zufolge ist dieses Kontrollsystem prinzipiell verlässlich.
Foodwatch bemerkt jedoch auch, dass sowohl das staatliche Öko-Siegel als auch das EU-Bio-Siegel nur für einen ökologischen Mindeststandard stehen, denn viele regionale Anbauverbände erfüllen strengere Kriterien bei der landwirtschaftlichen Produktion.
Angabe des Herkunftslandes
Eine weitere Neuerung, die mit dem EU-Bio-Siegel in Kraft tritt, ist die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft des Produkts: In Zukunft müssen Hersteller angeben, ob die Ausgangsstoffe aus der Europäischen Union ("EU-Landwirtschaft") oder aus anderen Ländern ("Nicht-EU-Landwirtschaft") stammen. Bei Produkten, die Ausgangsstoffe aus der EU und aus anderen Ländern enthalten, muss der Begriff "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft" auf der Packung stehen. Falls hierbei alle Inhaltsstoffe aus demselben Land stammen, darf auch ergänzend oder ersatzweise der genaue Name des Landes genannt werden.Lob und Kritik
Die Verbraucherorganisation Foodwatch begrüßt das neue EU-Logo, da es neben dem "Ohne Gentechnik"-Siegel das einzige staatliche Siegel für Lebensmittel sei, dass dem Verbraucher Qualität garantiere. Andere Gütesiegel seien häufig nichtssagend und würden Qualität nur suggerieren.Andererseits räumt Foodwatch ein, dass das EU-Bio-Siegel auch problematisch sei. So werde zum Beispiel der Wasserverbrauch in den Standards für Öko-Produkte nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sei die Werbung für verarbeitete Bio-Produkte ebenfalls oft irreführend - wie bei konventionellen Erzeugnissen auch. Zum Beispiel würden stark zuckerhaltige Bio-Frühstücksprodukte für Kinder angeboten, auf denen keine Angabe gemacht werde, wie viel Zucker tatsächlich enthalten sei.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) weist darauf hin, dass andere Bio-Siegel höhere Anforderungen stellen. Dem Verband angeschlossene Anbauverbände wie Bioland forderten beispielsweise, dass der Hersteller seinen gesamten Betrieb auf ökologische Bewirtschaftung umstelle. Das EU-Siegel dagegen verlange nur eine teilweise ökologische Bewirtschaftung.
Der Geschäftsführer des BÖLW Alexander Gerber kritisiert außerdem, dass das EU-Bio-Blatt nicht klar genug signalisiere, dass es sich um ein Bio-Produkt handele. Die Vielzahl verschiedener Bio-Logos, die nebeneinander existieren, könne den Verbraucher darüber hinaus verwirren.