Akku oder Batterie – wieder aufladbar oder nicht?
Bei einer Batterie handelt es sich um einen Speicher, der elektrochemische Energie bereithält. Im Prinzip besteht eine Batterie aus einer Zelle mit einer Anode (Minuspol), einer Kathode (Pluspol), einer Trennmembran (Separator) und einem Elektrolyten (zum Beispiel Kalilauge und Schwefelsäure). Durch eine chemische Reaktion erzeugt die Batterie eine elektrische Spannung.Dabei unterscheidet man zwei grundlegende Systeme: Sogenannte Primärbatterien lassen sich nicht erneut aufladen, sie sind gemeint, wenn landläufig die Rede von "Batterien" ist. Geht es dagegen um Akkumulatoren, kurz: "Akkus", meint man sogenannte Sekundärbatterien, die sich sehr wohl wieder aufladen lassen. Inzwischen gibt es eine Art Mittelding, eine wiederaufladbare Alkali-Mangan-Batterie, die eine Alternative zu Primärbatterien darstellt. Allerdings nimmt deren Kapazität, also die Energie, die die Batterie zur Verfügung stellt, mit jedem der rund 25 möglichen Aufladevorgänge ab.
Laut einer vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Statistik wurden hierzulande im Jahr 2004 nahezu 1,2 Milliarden Batterien und 107 Millionen Akkus verkauft. In Gewicht ausgedrückt entsprechen diese Zahlen 27.044 Tonnen Batterien und 6.301 Tonnen Akkus.
Erschreckend ist aber nicht die Vorstellung solcher Batterieberge, sondern vor allem die Tatsache, dass davon laut UBA nur ein Drittel wieder zurückgegeben wird!
Batterien und Akkus sind problematisch für Umwelt und Gesundheit!
Das Allerwichtigste vorweg: Weder Batterien noch Akkus gehören in den Hausmüll – sie müssen gesondert entsorgt werden. Das hat zwei gute Gründe: Einerseits erreicht man durch die Sonderbehandlung, dass die Schadstoffe in den Batterien Hausmüll und somit Umwelt fernbleiben. Andererseits kann dank der Trennung des Mülls dafür gesorgt werden, dass die wertvollen Stoffe in den Batterien, etwa Silber und Nickel, zurückgewonnen und wiederverwertet werden können.Batterien enthalten Chemikalien – teilweise besonders gefährliche und umweltgefährdende wie die Schwermetalle Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb). Schwermetalle können die Gesundheit direkt schädigen oder dies über Umwege indirekt tun, zum Beispiel wenn sie sich in der Umwelt anreichern und in die Nahrungskette gelangen. Laut der geltenden Batterieverordnung müssen diese Stoffe gegebenenfalls auf den Batterien ausgewiesen sein. Sie erkennen den gefährlichen Inhalt an einer durchgestrichenen Mülltonne und dem darunter abgebildeten chemischen Zeichen des Schwermetalls.
Hilfreich für die Kaufentscheidung und bei der Entsorgung eines Gerätes ist auch die Abbildung des Umweltzeichens "Blauer Engel" verbunden mit Aufschriften wie "weil ohne Batterie betrieben" oder "weil solarbetrieben". Der Umweltengel gilt ebenso wie der "Nordic Swan" als Hinweis auf ein Produkt, das bestimmten Umweltkriterien entspricht.
Schlechte Ökobilanz für Batterie & Co.
Abgesehen von den enthaltenen Schadstoffen schlägt auch die Herstellung von Batterien negativ auf deren Konto zu Buche: Primärbatterien sind die teuersten Energielieferanten überhaupt, denn für ihre Produktion wird das 40- bis 500-fache dessen an Energie benötigt, das sie bei ihrer eigentlichen Nutzung anschließend zur Verfügung stellen!Das Öko-Konto eines Akkus sieht dagegen etwas besser aus: Immerhin punktet dieser positiv, weil er sich wiederaufladen lässt. Aber Achtung: Das zugehörige Ladegerät schluckt häufig Strom – auch dann, wenn es "nur" an der Steckdose hängt und nicht nachlädt. Sie erkennen einen "Stromfresser" zum Beispiel daran, dass sich das Gerät erwärmt.
Für ihre Akkus versprechen die meisten Hersteller zwischen 500 und 1.000 Wiederaufladezyklen. Das hört sich gut an. Allerdings muss man dazu auch wissen, dass Akkus, die vollaufgeladen aber ungenutzt herumliegen, sich nach und nach selbst entladen. Dabei geht Ihnen Energie verloren.
Wer mit diesem Wissen einkaufen geht, kann sich bewusst für oder gegen eine Batterie entscheiden. Schließlich kann man so manches auch in – zwar meist mühsamerer – Handarbeit erledigen, was batteriebetriebene Maschinen wie Akkuschrauber übernehmen. Fragen Sie sich: Braucht man wirklich Akkubohrer oder reicht ein herkömmliches Gerät, das den Strom übers Kabel aus der Steckdose zieht, nicht auch für meine Zwecke? Oder schauen Sie sich nach umweltfreundlichen Alternativen wie solarbetriebenen Geräten um!
Wohin gehören leere Batterien?
Mit "der Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 36 vom 30. Juni 2009, Seite 1582) setzt die Bundesrepublik Deutschland die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um", heißt es seitens des UBA. "Das Gesetz wird die seit 1998 geltende Batterieverordnung zum 1. Dezember 2009 ersetzen. Neben Grenzwerten für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber beinhaltet das Gesetz erstmals verbindliche Rücknahmequoten für Geräte-Altbatterien und verpflichtet die am deutschen Markt tätigen Hersteller und Importeure, sich gegenüber einem nationalen Herstellerregister anzuzeigen."
Kernstück der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG). Das Gesetz beschränkt den Einsatz von Quecksilber und Cadmium in Batterien und Akkumulatoren und legt für Gerätebatterien verbindliche Rücknahmequoten von 35% bis zum Jahr 2012 und 45% bis zum Jahr 2016 fest, die von den Herstellern und Importeuren über flächendeckend tätige Rücknahmesysteme erreicht werden müssen. Für Fahrzeug- und Industriebatterien werden die bewährten Rücknahmestrukturen des Handels beibehalten.
"Die korrekte Wahrnehmung dieser abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch die Hersteller und Importeure wird über ein staatliches Herstellerregister abgesichert. Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren ist ab dem 1. Dezember 2009 nur noch Herstellern und Importeuren gestattet, die sich zuvor gegenüber dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben. Ergänzend wird auch die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung von Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Pflicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung beim Umweltbundesamt konzentriert.", heißt es weiter.
Hersteller und Handel sind demnach verpflichtet, sämtliche Batterien und Akkus zurückzunehmen – ohne dass dem Verbraucher Zusatzkosten entstehen. Dazu müssen entsprechende Rücknahmebehältnisse aufgestellt sein. Die Ausnahme: Für Autobatterien gelten gesonderte Regelungen.
Aber: Seit 2006 sind wir Verbraucher verpflichtet, alte Geräte zu den kommunalen Sammelstellen zu bringen. Das Entsorgen von Elektroschrott mit dem Hausmüll ist seitdem verboten! Die Rücknahme erfolgt kostenlos und Sie sind nicht verpflichtet, Batterien oder Akkus zu entfernen, da die Geräte ordnungsgemäß entsorgt werden.