Das staatliche Bio-Siegel ersetzt weder die Verbandszeichen der Öko-Anbauverbände, noch die Eigenmarken des Handels oder der Hersteller. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zu den anderen wichtigen Bio-Kennzeichen.
Das staatliche Bio-Siegel ist markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Rechtliche Absicherung erfährt es durch das Öko-Kennzeichengesetz, das seit dem 15. Dezember 2001 in Kraft ist. Das Gesetz schreibt zum Beispiel Straf- und Bußgeldvorschriften für den Missbrauch des staatlichen Bio-Siegels fest. Verstöße bei der Siegel-Verwendung können mit einer Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Eine weitere Konsequenz: Die zu Unrecht gekennzeichneten Produkte werden aus dem Verkehr gezogen. Eine Verordnung zur genauen Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels ist seit dem 16. Februar 2002 in Kraft.
Übrigens, auch die Europäische Union hat ein Bio-Kennzeichen in Umlauf gebracht. Es wird manchmal parallel zum hierzulande eher üblichen staatlichen Bio-Siegel verwendet.
Das staatliche Bio-Siegel unterliegt strengster Kontrolle
Für den Verbraucher ist es gut, zu wissen, dass nur Hersteller und Erzeuger, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, ihre Ware mit dem staatlichen Bio-Siegel kennzeichnen dürfen. Ein dichtes Netz laufender Kontrollmaßnahmen sichert die Einhaltung der strengen Qualitätsstandards für Öko-Produkte.
Was ist mit Bio-Produkten, die nicht aus der Europäischen Union (EU) kommen?
Solange sie das europäische oder staatliche Bio-Siegel tragen, kann der Verbraucher mit der erwarteten Bio-Qualität rechnen. Denn: Auch Öko-Lebensmittel aus sogenannten Drittländern, also solche, die nicht aus Deutschland oder der EU stammen, müssen - wenn sie auf dem europäischen Markt angeboten werden - die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen - und dementsprechend kontrolliert werden. Die Kontrollstellen überprüfen dabei den gesamten Produktionsprozess der Bio-Betriebe. Alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen bis hin zur endgültigen Verpackung werden unter die Lupe genommen.
Die ökologischen Anbauverbände
Viele Bio-Lebensmittel tragen neben dem staatlichen Bio-Siegel auch ein Zeichen der acht ökologischen Anbauverbände:
- Biokreis
- Bioland
- Biopark
- Demeter
- Ecovin
- Gäa
- Naturland
- Ökosiegel
Die parallele Verwendung der Bio-Kennzeichen weist darauf hin, dass bei der Erzeugung der landwirtschaftlichen Zutaten und bei der Herstellung des Produktes neben der EG-Öko-Verordnung auch die Richtlinien des jeweiligen Verbandes eingehalten wurden. Gut zu wissen: Zum Teil sind die Verbandsrichtlinien oft noch strenger als das europäische Gesetz.
Bio-Kennzeichnungen des Handels
Auch die deutschen Lebensmittelhändler haben auf die wachsende Nachfrage nach Bio-Produkten reagiert. Nicht nur damit, dass sie diese in ihr Sortiment aufgenommen haben, sondern auch, indem sie mit eigenen Marken für Bio-Lebensmittel nachgezogen haben, die sie auch als solche bewerben. Dazu gehören zum Beispiel die Marken "Alnatura", "Bio aus ökologischer Erzeugung", "BioBio", "Naturkind", "Bio Wertkost", "Füllhorn" oder "Naturkost Grünes Land". Und Bio-Produkte von Reformwaren-Herstellern tragen ein grünes Blatt mit der Aufschrift "Bio".