Seit Mai 2008 regeln neue Gesetze, welche Produkte mit dem Etikett "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden dürfen – doch können Verbraucher sich auch darauf verlassen, dass drin ist, was drauf steht?
Gesetzliche Bestimmungen zur Gentechnik in Lebensmitteln gibt es in Deutschland seit 1998 – und die waren bisher eindeutig: Hersteller durften die Bezeichnung "ohne Gentechnik" nur verwenden, wenn tatsächlich in allen Produktionsphasen auf gentechnisch veränderte Organismen verzichtet wurde. Da es für Erzeuger sehr aufwendig war, den Verzicht auf Gentechnik nachzuweisen, kamen kaum Produkte mit diesem Etikett auf den Markt.
Nun hat sich die Gesetzeslage geändert und Hersteller werben immer öfter damit, dass ihre Produkte frei von Gentechnik seien. Doch was bedeutet die Bezeichnung "ohne Gentechnik" nach den neuen Bestimmungen?
Tierische Produkte - ohne Gentechnik?
Bei tierischen Erzeugnissen wie zum Beispiel bei Milchprodukten oder Fleisch sind die Gesetze gelockert worden: Hier bedeutet das Etikett "ohne Gentechnik" lediglich, dass keine gentechnisch veränderten Futtermittel zum Einsatz kommen dürfen – und das auch nur in einem kurzen Zeitraum vor der Verwertung der Produkte. Bei Schweinen beispielsweise muss der Bauer nur in den letzten vier Monaten vor der Schlachtung auf gentechnikfreie Nahrung achten, bei der Milchproduktion von Kühen sind es nur drei Monate und bei der Eiererzeugung von Hühnern sechs Wochen.
Beimischungen zum Futter von zugelassenen, gentechnisch veränderten Pflanzen sind erlaubt, sofern sie zufällig und technisch unvermeidlich sind sowie den Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht überschreiten. Auch Zusatzstoffe wie Aminosäuren, Enzyme oder Vitamine, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugt werden, dürfen verwendet werden. Sie sollen die Ernährungsmängel ausgleichen und die Nahrungsmittelverwertung verbessern. Zudem dürfen Landwirte ihre Tiere mit gentechnisch hergestellten Impfstoffen und Arzneimitteln behandeln.
Gentechnik-freie pflanzliche Produkte
Bei den nicht-tierischen Erzeugnissen sind die Bestimmungen strenger: Die Hersteller müssen komplett auf Zusatzstoffe oder Zutaten gentechnisch veränderter Pflanzen verzichten. Außerdem dürfen sie keine Vitamine, Aromen, Aminosäuren, Enzyme oder andere Zusatzstoffe verwenden, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert wurden. Ausgenommen davon sind allerdings Zusatzstoffe, die nicht als natürliche Alternative erhältlich sind. Die EU-Öko-Verordnung erlaubt sie auch für biologisch angebaute Pflanzen.
Gibt es Alternativen?
Die Erzeugnisse, die im Supermarkt mit der Kennzeichnung "ohne Gentechnik" präsentiert werden, sind also häufig schon auf verschiedene Arten mit Gentechnik in Berührung gekommen. Wem das zu unsicher ist, der sollte deshalb zu offiziell gekennzeichneten Bio-Produkten greifen: Die Richtlinien des ökologischen Anbaus verbieten jede Art von Gentechnik auch für Zusatzstoffe, Enzyme, Arzneien & Co. Es kann allerdings trotzdem zu zufälligen, technisch unvermeidbaren Beimischungen gentechnisch veränderter Stoffe kommen. Diese müssen wie in der konventionellen Landwirtschaft nicht gekennzeichnet werden, wenn sie weniger als 0,9 Prozent ausmachen.
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