BDIH-Standard für kontrollierte Naturkosmetik
Um einheitliche Standards zu schaffen, rief der Bundesverbands Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen (BDIH) im Februar 2001 zusammen mit renommierten Herstellern natürlicher Kosmetikprodukte ein Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik ins Leben. Das Zertifikat "BDIH-Standard" wird seitdem an Hersteller vergeben, deren Produktpalette zu mindestens 60 Prozent aus Kosmetikartikeln besteht, die den BDIH-Standards entsprechen.Zudem gründete der Verband die "International Organic and Natural Cosmetic Corporation" (IONC), die weltweit Herstellung und Endprodukte überprüft. Diese fortlaufende und unabhängige Kontrolle soll dem Verbraucher garantieren, dass die Qualitätsstandards nicht nur versprochen, sondern auch eingehalten werden.
Das BDIH-Siegel ist inzwischen ein anerkanntes und begehrtes Zertifikat - sowohl in Deutschland, als auch international: Laut dem BDIH-Statusbericht von 2009 haben bereits mehr als 160 Unternehmen Produkte nach den Richtlinien des BDIH überprüfen lassen, bei circa 60 von ihnen handelt es sich um ausländische Firmen. Etwa 5.800 Kosmetikprodukte wurden bisher mit dem Siegel zertifiziert.
Internationale Richtlinien durch den Europäischen Cosmos Standard
Um Verbrauchern auch auf internationaler Ebene eine Orientierungshilfe zu geben, hat der BDIH zusammen mit fünf anderen Organisationen für natürliche Kosmetik aus Frankreich, Italien, Belgien und Großbritannien daran gearbeitet, die verschiedenen nationalen Standards zu harmonisieren. Das Ergebnis ist der Europäische Cosmos Standard, der einheitliche Standards festlegen und für Vergleichbarkeit sorgen soll. Die nationalen Labels bleiben jedoch weiterhin bestehen, so dass Verbraucher sich nach den bekannten Logos richten können.Die wichtigsten Richtlinien des BDIH
Der BDIH hat es sich zum Ziel gesetzt, die natürliche Lebensgrundlage von Mensch und Tier zu erhalten sowie sozial verträgliche Produkte zu fördern. Deshalb gehören Bio-Anbau, umweltfreundliche Produktionsverfahren und sparsame Verpackungen ebenso zu den Leitlinien wie Tier- und Artenschutz, fairer Handel und der aktive Einsatz gegen Gentechnik. Anders als beim NaTrue-Siegel gibt es beim BDIH-Standard keine verschiedenen Zertifizierungsebenen, sondern nur ein einheitliches Zeichen für alle Produkte.Folgende Richtlinien gelten für kontrollierte Naturkosmetik mit dem BDIH-Label:
- Der BDIH-Standard legt bestimmte Pflanzen fest, die aus kontrolliert biologischem Anbau stammen müssen. Die Auswahl dieser Pflanzen richtet sich danach, ob sie als Bio-Rohstoffe in guter Qualität und zu einem angemessenen Preis auf dem Markt zur Verfügung stehen.
- Bei pflanzlichen Bestandteilen, die nicht zu dieser Auswahl gehören, ist es den Herstellern überlassen, ob sie biologische Rohstoffe verwenden oder nicht.
- Produkte dürfen nur als Bio-Kosmetik bezeichnet werden, wenn mindestens 95 Prozent aller Bestandteile, die in Bio-Qualität zur Verfügung stehen (das bedeutet ohne Wasser und Mineralien), tatsächlich aus kontrolliert biologischem Anbau stammen.
- Rohstoffe aus toten Tieren wie Emu- oder Nerzöl, tierische Fette, Frischzellen oder Collagen sind nach den Richtlinien des BDIH nicht gestattet.
- Tierische Rohstoffe, die lediglich von Tieren produziert werden, zum Beispiel Honig oder Milch, dürfen dagegen verwendet werden.
- Tierversuche sind bei der Entwicklung, Herstellung und Überprüfung der Endprodukte verboten.
- Rohstoffe, die erst seit dem 1. Januar 1998 erhältlich sind, dürfen in kontrollierter Naturkosmetik nur zum Einsatz kommen, wenn sie nicht an Tieren getestet wurden. Das gilt jedoch nicht, wenn die Tierversuche von unabhängigen Dritten durchgeführt wurden.
- Synthetische Duftstoffe, organisch-synthetische Farbstoffe, ethoxilierte Rohstoffe, Silikone, Paraffine sowie andere Erdölprodukte sind in Naturkosmetik mit dem BDIH-Siegel nicht gestattet.
- Um die Kosmetikartikel zu konservieren, dürfen Hersteller auf bestimmte naturidentische Stoffe zurückgreifen, sofern diese auf der Verpackung auch genannt werden. Das gilt für Salicylsäure, Sorbinsäure, Benzoesäure (sowie jeweils ihre Salze) und Benzylalkohol.
- Verwendete Riechstoffe müssen rein natürlich sein oder biotechnologisch gewonnen werden.
- Die radioaktive Bestrahlung der Rohstoffe oder Endprodukte ist verboten.