Die einzige, wirkliche Veränderung, an die sich der Verbraucher gewöhnen muss, ist das Maß, in der die Helligkeit einer Energiesparlampe auf der Verpackung angegeben wird. Dies ist nicht mehr die Watt-Zahl, sondern seit September die Lumen-Angabe. Je mehr Lumen (aus dem Lateinischen für Licht) eine Lampe hat, desto heller ist sie. In der Umgewöhnungszeit kann es helfen, die Packungsangaben sorgfältig zu vergleichen. Beispielsweise muss eine 11-Watt-Energiesparlampe mindestens 531 Lumen haben. Bessere Modelle bringen bei gleichem Stromverbrauch allerdings bis zu 700 Lumen, sie sind also viel lichtstärker. Eine einfache Art, um die alte Watt-Zahl in Lumen umzurechnen, gibt es nicht. Man muss sich wohl einfach an die neue Einheit gewöhnen.
Ansonsten ändert sich für den Verbraucher nicht viel: Der deutlichste Hinweis auf eine sparsame Lampe ist nach wie vor das EU-Energielabel. Eine Energiesparlampe erfüllt die beste Effizienzklasse A, eine Glühlampe entspricht dagegen nur der Klasse E. Neben diesem bekannten EU-Energieeffizienzzeichen müssen ab jetzt noch die Lebensdauer, die Lichtfarbe, die Schaltfestigkeit, die Aufstartzeit und der Quecksilbergehalt auf der Verpackung der Lampe angegeben sein. Allerdings gehören diese Angaben schon bei den meisten Herstellern zu den Standardangaben. Werden auf der Verpackung die neuen Lampen mit den alten Glühlampen verglichen, sind außerdem bestimmte Vergleichsregeln einzuhalten.