Anlass für das gemeinsame Vorgehen der Bio-Verbände, zu denen Biokreis, Naturland, Bioland sowie AOEL gehören, ist eine Klage der Wettbewerbszentrale Bad Homburg gegen das Mineralwasser "Biokristall", das erste mit dem Siegel ausgezeichnete Bio-Mineralwasser. Inhalt der Klage war die Forderung, das Bio-Siegel für Mineralwasser nicht mehr zu verwenden, denn Mineralwasser werde nicht von der EG-Öko-Verordnung erfasst. Damit stellt die Wettbewerbszentrale auch die Zertifizierung von Bio-Produkten durch die bestehenden Verbände in Frage.
Die Öko-Anbauverbände weisen diese Klage zurück: "Der ökologische Landbau beruht auf privat-rechtlichen Initiativen. Diese Arbeit ist heute und in Zukunft die Grundlage für bedeutende Fortschritte, beispielsweise den Umweltschutz und gesellschaftliche Verbesserungen betreffend. Eine Blockade und Verbot dieser Initiativen mit der Begründung, ‚BIO’ könne es ausschließlich auf Grundlage der entsprechenden Gesetze geben, ist völlig absurd", sagt der Geschäftsführer von Naturland Steffen Reese.
Es ist der Initiative der Öko-Anbauverbände zu verdanken, dass der Begriff "Bio" ab 1991 auch gesetzlich definiert wurde.
Das erste Bio-Siegel für Mineralwasser wurde von der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. entwickelt, die Dr. Franz Ehrnsperger, Inhaber von Neumarkter Lammsbräu, im November 2008 mitbegründet hatte. Neumarkter Lammsbräu vertreibt neben Bio-Bier auch das zertifizierte Mineralwasser "Biokristall". Um die Zertifizierung von Bio-Bier hatte es vor 25 Jahren eine ähnliche Debatte gegeben.
Mineralwasser muss in Deutschland als einziges Lebensmittel amtlich anerkannt werden. Die Gesetze stammen jedoch zu einem großen Teil von 1980 und das Verfahren zur Anerkennung wird nur am Anfang der Produktion durchgeführt. Die Kriterien des Bio-Siegels für Mineralwasser gehen dagegen weit über die gesetzlichen Richtlinien hinaus. So sind in den Bio-Kriterien unter anderem strengere Grenzwerte sowie zusätzliche Vorgaben zur Schadstofffreiheit festgeschrieben. Darüber hinaus muss Bio-Mineralwasser den Richtlinien zufolge umweltgerecht verpackt und transportiert werden und die Unternehmensführung muss ökologisch und nachhaltig sein. Dagegen existieren in den gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise keine Angaben zum Urangehalt des Wassers oder zu Umweltbelastungen bei der Herstellung.