Bei dem Kältemittel R 22 handelt es sich um teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoff (HFCKW), der die Ozonschicht schädigt, wenn er aus der Kühlanlage entweicht. Die Europäische Union hat daher ab dem 1. Januar 2010 ein Produktionsverbot erlassen. Bis 2015 gilt jedoch eine Übergangsfrist, in der recyceltes R 22 weiterhin zur Kühlung genutzt werden darf. Bisher verwendet in Deutschland noch jeder fünfte Supermarkt das klimaschädigende Mittel.
Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, rät Nutzern, schon jetzt auf eine Alternative umzustellen. Dieses Vorhaben werde sogar mit Fördermitteln des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung unterstützt.
Darüber hinaus ist der Wechsel zu klimafreundlichen Alternativen auch aus einem anderen Grund sinnvoll: Da HFCKW ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr produziert werden darf, rechnet das Bundesumweltamt mit Engpässen. Zum Auffüllen der Kälteanlagen sind im Jahr rund 1.000 Tonnen des Kältemittels R 22 nötig - doch laut Experten werden nach dem Produktionsverbot nur noch 10 bis 15 Prozent der benötigten Menge zur Verfügung stehen.
Dem Bundesumweltamt zufolge sollten alte R-22-Kühlanlagen nicht einfach umgerüstet werden. Stattdessen lohne es sich, eine moderne, energieeffizientere Anlage neuzubauen, die auf lange Sicht gesehen auch wirtschaftlicher sei. HFCKW könne durch Kältemittel wie Kohlenstoffdioxid ersetzt werden, das natürlicher und halogenfrei sei.
Der Umstieg auf umweltfreundliche, energiesparende Techniken und natürliche Kältemittel bei gewerblichen Anlagen wird vom Bundesumweltministerium finanziell unterstützt: Im Rahmen des Klimaschutz-Impulsprogramms können bis zu 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten beigesteuert werden. Mit noch einmal 35 Prozent der Nettoinvestitionskosten werden zusätzliche klimafreundliche Maßnahmen gefördert, beispielsweise die Nutzung von Abwärme.